AGB

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Tierphysiotherapie Kiel (genannt
TP) und Tierhalter (genannt TH) als Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

b) Der Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der TH das generelle Angebot des TP, die Tierphysiotherapie gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den TP zum Zwecke der Beratung, Befunderhebung/Diagnose und/oder Therapie wendet.

c) Der TP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der TP aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Falle bleibt der Honoraranspruch des TP für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungs-/Dienstleistungsvertrages

a)Der Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag wird nach den Bedürfnisses des zu
behandelnden Tieres im Ermessen der TP ausgeübt. Vor Beginn der Therapie erfolgt ein Informationsgespräch mit dem TH, in dem die Methode der Behandlung und deren Risiken im konkreten Fall erläutert werden.

b)Der TP erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tier-Physiotherapie zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.

c)Über die Behandlung bzw. den Inhalt der zu erringenden Leistung entscheidet der TH nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom TP über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteilein fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde.

§ 3 Mitwirkung des Tierhalters

Vor dem Beginn und während der laufenden Behandlung hat der TP den TH über Erkrankungen seines Tieres (insbesondere über Tumore) vollumfänglich zu informieren und zu erklären, dass er die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat und macht.

§ 4 Honorierung des Therapeuten

a) Der TP hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar wie mit dem Tierhalter individuell vereinbart.

b) Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom TH direkt nach dem Termin in bar an den TP zu zahlen. Zusätzliche schriftliche Rechnungen sind nur nach Absprache möglich.

c) Termine, die der Kunde nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin absagt, werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sind innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum zu begleichen.

d) Nach einer Workshop- oder Seminaranmeldung erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung. Nach Erhalt können Sie die Anmeldung 7 Tage lang kostenlos widerrufen. Danach fallen bei Absage 50 % der Seminargebühren an, 2 Wochen vor Workshop- oder Seminarbeginn oder später 100 %. Workshop- und Seminaranmeldungen sind ohne Unterschrift bindend. Allgemein werden bei Ausfall oder Nichtteilnahme einzelner Stunden oder kompletter Workshops/Seminare, egal ob durch den TP oder durch den Kunden verschuldet, diese nicht nachgeholt. Auch wird kein Preisnachlass gewährt.

§ 5 Vertraulichkeit der Behandlung

a) Der TP behandelt die TH-/Patientendaten vertraulich.

b) Punkt a) ist nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausbildung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

c) Der TP führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem TH steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese auch nicht heraus verlangen.

d) Sofern der Tierhalter eine Behandlungsakte wünscht, erstellt diese der TP kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte.

e) Der, auf Wunsch des TH zu erstellende Behandlungs- und/oder Trainingsplan ist honorarpflichtig und wird dem TH im Original übergeben.

§ 6 Rücktritt und Kündigung

a)Der TP kann jederzeit schriftlich kündigen oder zurücktreten, wenn sich der TH nicht vertragsgemäß verhält und der TP erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder vertragsgemäßem Verhalten bestimmt hat. Das Recht zur sofortigen Kündigung/Rücktritt im Falle von schwerwiegenden Pflichtverletzungen des TH bleibt hiervon unberührt.

b)Ein Recht zur sofortigen Kündigung oder zum sofortigen Rücktritt besteht insbesondere dann, wenn der TH sein Tier nicht art- bzw. verhaltensgerecht behandelt und das Tier oder ein Dritter hierdurch zu Schaden kommt oder kommen kann. Gleiches gilt wenn der TH über ein Fehlverhalten (insbesondere Aggression) oder Erkrankung des Tieres nicht informiert bzw. informiert hat.

Im Falle der Kündigung oder des Rücktritts haftet der TH für den hierdurch entstanden Schaden und erbrachte Aufwendungen des TP. Bereits geleistete Vergütungen werden nicht erstattet.

§ 7 Haftung

Der TP haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der TP nur für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Der TP haftet nicht für Schäden, die vom TH oder dessen Tiers verursacht werden. Ebenfalls übernimmt der TP  keine Haftung für die Anwendungsrisiken der physiotherapeutischen Behandlung, über die vor Behandlungsbeginn  im Erstgespräch umfänglich informiert und ausdrücklich hingewiesen wird.

§ 8 Salvatorische Klausel

a) Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungs-/Dienstleistungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.